Fragen & Antworten – Mitarbeitende

TVöD und TV-Ärzte VKA: Bleiben die Tarifverträge weiterhin gültig?

Ja. Die Tarifverträge bleiben die verbindliche Grundlage für alle Beschäftigten des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau. Sie sichern weiterhin volle Tarifsicherheit.

Auswirkung: Was bedeutet die neue Vereinbarung für mich, wenn ich nicht wechsle?

Wenn Sie nicht wechseln, ändert sich für Sie nichts. Ihre Arbeitsbedingungen, Vergütung und Altersvorsorge bleiben wie bisher. Sie haben aber die Möglichkeit, freiwillig in die neue Verwaltungs-GmbH zu wechseln, um die zusätzlichen Leistungen zu nutzen.

Freiwilligkeit: Kann ich selbst entscheiden, ob ich wechseln möchte?

Ja. Der Wechsel ist vollständig freiwillig. Niemand wird zum Wechsel gezwungen. Wenn Sie sich für den Wechsel entscheiden, wird Ihre bisherige Betriebszugehörigkeit vollständig anerkannt.

Vorteile: Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich mit der neuen Vereinbarung?

  • Kinderbetreuung: Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Kind und Monat. Gültig vom vollendeten
    Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss anteilig.
  • Dienstwagen: Für Pflegekräfte, Hebammen und Medizinische Fachangestellte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und/oder Kreißsälen (§ 17b Absatz 4 KHEntgG) sowie Operationstechnische Assistenten und Anästhesietechnische Assistenten. Der Dienstwagen darf auch privat genutzt werden.
  • Erholungsurlaub: Bis zu 34 Urlaubstage im Jahr. Auf Wunsch kann zusätzlicher Urlaub ausgezahlt werden.
  • Arbeitszeiten: Wunschdienstzeiten möglich. Teilweise 4-Tage-Woche. Ein Pflegepool sorgt für bessere Planbarkeit. Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 48 Stunden in Abhängigkeit der betrieblichen Belange frei wählbar.
  • Vergütung: Jahressonderzahlung (November) inklusive Halteprämie in Höhe von 100 Prozent eines Monatsgehalts. Jubiläumsprämien bis zu 1.000 Euro und Zahlung einer Gesundheitsprämie.
  • Altersvorsorge: Die Zusatzversorgung über die ZVK bleibt vollständig erhalten. Alle bisherigen Ansprüche werden übernommen.

Altersvorsorge: Bleibt meine betriebliche Altersvorsorge sicher?

Ja. Die Zusatzversorgung über die ZVK bleibt vollständig erhalten. Alle bisherigen Ansprüche werden bei einem Wechsel in die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau Verwaltungs-GmbH übernommen.

Sicherheit: Hat die neue Vereinbarung Auswirkungen auf meinen Arbeitsplatz?

Nein. Ihre Beschäftigung und Ihr Arbeitsplatz bleiben sicher. Der Wechsel ist freiwillig, und alle Mitarbeitenden behalten ihre Rechte und ihre Betriebszugehörigkeit.

Finanzierung: Wie werden die neuen Leistungen bezahlt?

Ziel ist es, die vorhandenen Mittel stärker in die eigenen Mitarbeitenden zu investieren, statt in teures Fremdpersonal.

Ziel: Warum wurde die neue Vereinbarung eingeführt?

Damit sollen die Arbeitsbedingungen, insbesondere in Medizin und Pflege, stärker an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden, um die Beschäftigung in Zeit des Fachkräftemangels langfristig attraktiv zu machen. So bleibt das Klinikum ein starker Arbeitgeber in der Region.

Mitbestimmung: Welche Rolle hatte der Betriebsrat bei der Vereinbarung?

Die Vereinbarungen wurden gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat erarbeitet.

Beschluss: Wer hat die Vereinbarung beschlossen?

Die Vereinbarungen hat die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau Verwaltungs-GmbH gemeinsam mit dem Betriebsrat vereinbart.

Entscheidung: Wie kann ich mich für ein Modell entscheiden?

Sie können frei wählen, ob Sie in der bisherigen Gesellschaft bleiben oder in die neue Klinikum Aschaffenburg-Alzenau Verwaltungs-GmbH wechseln möchten. Beide Modelle bestehen nebeneinander, Sie entscheiden, was besser zu Ihnen passt.

Teilnahme: Was muss ich tun, wenn ich die neuen Leistungen nutzen möchte?

Wenn Sie die neuen Leistungen nutzen möchten, wechseln Sie freiwillig in die Verwaltungs-GmbH. Dafür füllen Sie das Wechsel-Formular aus, das Sie im Intranet.

Start: Ab wann gilt die neue Regelung?

Das neue Angebot gilt ab sofort.

Ablauf: Wie gehe ich vor, wenn ich die neue Vereinbarung nutzen möchte?

  • Informieren Sie sich über die neuen Vorteile im Intranet oder über das Infoblatt.
  • Sprechen Sie bei Fragen mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat.
  • Füllen Sie das Wechsel-Formular aus.
  • Geben Sie das ausgefüllte Formular im Sekretariat Personalmanagement (Ebene 1, Raum J-1-20) ab
    oder werfen Sie es in dessen Briefkasten ein.

Ansprechpartner: Wer hilft mir bei Fragen oder wenn ich Unterstützung brauche?

Bei Fragen stehen Ihnen die Personalabteilung und der Betriebsrat jederzeit gerne zur Verfügung.

Haben Sie weitere Fragen?

Mitarbeitende des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau können sich bei weiteren Fragen gerne per E-Mail an den Betriebsrat oder die Personalabteilung wenden.

Wer Teil unseres Teams werden möchte, um ebenfalls von den neuen Vorteilen zu profitieren, kann sich in unserem Karriereportal bewerben.

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